Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum stehen im Zentrum einer jeden Verwaltungstätigkeit. Der rechtssichere Umgang mit dieser für Verwalter:innen im Alltag wohl wichtigsten Materie gehört zu ihrem elementaren Handwerkszeug, denn nichts hält für die Ewigkeit. Das Gemeinschaftseigentum birgt eine gemeinsame Verantwortung!
Nach der Rechtslage vor der WEG-Reform war die genaue Qualifizierung der verschiedenen Baumaßnahmen – also Instandhaltung bzw. Instandsetzung, „modernisierende Instandsetzung“, „Modernisierung“ oder sonstige „bauliche Veränderung“ – eine zentral wichtige Abgrenzungsfrage. Sie entschied bei Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum darüber, welche Abstimmungsquoren auf der Eigentümerversammlung benötigt wurden, wer die Kosten der Baumaßnahme zu tragen hatte und ob man als Miteigentümer die Maßnahme verlangen konnte.
Durch die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes, die zum 01.12.2020 in Kraft getreten ist, wurde diese Systematik grundlegend verändert. Der Wortlaut des reformierten Gesetzes ist mit Hintergrundwissen und Arbeitsempfehlungen anzureichern. Sie erhalten eine Hilfestellung, die Grundstrukturen des Rechts mit Bezug auf Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum nach der Gesetzesreform zu durchdringen und diese Erkenntnisse auf praxisrelevante Fälle anzuwenden.
Wer sich dieses Wissen aneignet, vermeidet Fehler und kann die gelernten Kompetenzen kundenorientiert als professioneller Verwalter umsetzen.