Erhaltung von Gemeinschaftseigentum in der Wohnungseigentümergemeinschaft: Herausforderungen und Lösungsansätze

Inhalt

Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum stehen im Zentrum einer jeden Verwaltungstätigkeit. Der rechtssichere Umgang mit dieser für Verwalter:innen im Alltag wohl wichtigsten Materie gehört zu ihrem elementaren Handwerkszeug, denn nichts hält für die Ewigkeit. Das Gemeinschaftseigentum birgt eine gemeinsame Verantwortung!

 

Nach der Rechtslage vor der WEG-Reform war die genaue Qualifizierung der verschiedenen Baumaßnahmen – also Instandhaltung bzw. Instandsetzung, „modernisierende Instandsetzung“, „Modernisierung“ oder sonstige „bauliche Veränderung“ – eine zentral wichtige Abgrenzungsfrage. Sie entschied bei Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum darüber, welche Abstimmungsquoren auf der Eigentümerversammlung benötigt wurden, wer die Kosten der Baumaßnahme zu tragen hatte und ob man als Miteigentümer die Maßnahme verlangen konnte.

 

Durch die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes, die zum 01.12.2020 in Kraft getreten ist, wurde diese Systematik grundlegend verändert. Der Wortlaut des reformierten Gesetzes ist mit Hintergrundwissen und Arbeitsempfehlungen anzureichern. Sie erhalten eine Hilfestellung, die Grundstrukturen des Rechts mit Bezug auf Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum nach der Gesetzesreform zu durchdringen und diese Erkenntnisse auf praxisrelevante Fälle anzuwenden.

 

Wer sich dieses Wissen aneignet, vermeidet Fehler und kann die gelernten Kompetenzen kundenorientiert als professioneller Verwalter umsetzen.

Folgende Themen werden unter anderem besprochen: 

  • Arten der Baumaßnahmen in der Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE)
  • Abgrenzung Gemeinschaftseigentum versus Sondereigentum
  • Verantwortlichkeiten: Erhaltungs- bzw. Zahlungspflichten
  • Verhältnis zu baulichen Veränderungen und deren Systematik

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Expert:in

Digitales Lern-Event, Experte, Referent, Immobilienwirtschaft
Dr. Wolfgang Lang
Rechtsanwalt für Immobilienrecht
Unser Experte „Dr. Wolfgang J. M. Lang“ ist nicht nur auf das Immobilienrecht spezialisierter Rechtsanwalt, sondern auch ehemaliger, langjähriger Geschäftsführer einer WEG-Verwaltung. Er hat schon früh Eigenntümergemeinschaften vertreten und Vorträge für Beiräte und Mitarbeiter gehalten. Zuletzt arbeitete Dr. Lang in der Kölner Immobilienkanzlei Jennißen und Partner. Seit 2019 konzentriert er sich nun selbstständig auf den Fortbildungssektor und ist als Referent für verschiedene Träger und Verbände aktiv. Darüber hinaus ist er als Syndikusrechtsanwalt bei Haus & Grund Bonn/ Rhein-Sieg und Autor für Fachzeitschriften wie die ZfIR tätig.

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