Wichtige Grundsatzurteile des BGH für die WEG-Verwaltung

Inhalt

Die Rahmenbedingungen der WEG-Verwaltung befinden sich in einem stetigen Prozess. Vor allem seit der WEG-Reform 2020 gibt es viele Unklarheiten, die sich erst noch finden müssen. Wegweisend sind dafür BGH-Urteile.
Fachanwalt Thomas Brandt stellt Ihnen in diesem Event kurz die aktuelle Rechtsrechung vor und besprocht mit Ihnen wichtige Grundsatzurteile des Bundesgerichtshofs, die bei der Verwaltung von Wohnungseigentum beachten werden müssen. Wir bringen Sie auf den neusten Stand!

Folgende Themen werden unter anderem besprochen:

  • Richtige Beschlussformulierung bei Beschlüssen über „Wirtschaftsplan“ und „Jahresabrechnung“
  • Stellung und Funktion der Verwaltung bei baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum
  • Notwendigkeit eines ausdrücklichen Gestattungsbeschlusses für jede bauliche Veränderung
  • Kostenverteilung bei Untergemeinschaften, z.B. Tiefgaragengemeinschaft
  • Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer über bauliche Veränderungen mit Besonderheiten für die privilegierten Maßnahmen, z.B. Barrierefreiheit
  • Abändernde Zweitbeschlüsse über bereits beschlossene Regelungen
  • Umsetzung von Abrechnungsbeschlüssen bei aufgehobenem Kostenverteilungsschlüssel
  • Verteilung von Verfahrenskosten

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Expert:in

Thomas Brandt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
„Thomas Brandt“ ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seine Schwerpunkte liegen im WEG-Recht, im Grundstücksrecht, in der Vertragsgestaltung, im Wärme-Contracting und in den Themenbereichen Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung. Seine Mandanten hält er über regelmäßige News oder Urteilsbesprechungen stets auf dem Laufenden.

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