ImmoWissen aktuell: BGH bestätigt – “Keine Reservierungsgebühr in allgemeinen Geschäftsbedingungen”

Inhalt

Aktuelles aus der Immobilienbranche: Bleiben Sie up to date!
Müssen Sie als Makler:in bereits erhaltene Reservierungsgebühren zurückzahlen? Der BGH hat bestätigt, dass AGB-rechtliche Reservierungsvereinbarungen in Umgehung der immer nur erfolgsabhängigen Maklercourtage unzulässig sind. Die Vereinbarung begründe eine unangemessene Benachteiligung der Maklerkund:innen, insbesondere wenn die Rückzahlung ausnahmslos ausgeschlossen wird.
Die Ausgangssituation dürfte Ihnen bekannt vorkommen: Eine Immobilienmaklerin hat Kaufinteressenten gegen Gebühr ein Einfamilienhaus für einen bestimmten Zeitraum reserviert. Dafür schlossen beide Parteien nach Abschluss eines Maklervertrages einen Reservierungsvertrag. Doch die Kaufinteressenten entschieden sich doch gegen das Haus und verlangten die Reservierungsgebühr zurück. Mit Erfolg! Was bedeutet das für die Zukunft? Gibt es trotzdem eine Möglichkeit, Reservierungsvereinbarungen zu treffen?

Folgende Themen werden besprochen:

  • Fallbesprechung
  • Anwendung in der Praxis
  • Fragen

Diesen Kurs teilen

Expert:in

RA Sebastian Braun
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht & für Bau- und Architektenrecht

Details

Hinweis: Eine Buchung mit dem Internet Explorer ist nicht möglich. Bitte nutzen Sie einen anderen Browser.

Empfehlungen

0
    0
    Buchungsübersicht
    Ihr Warenkorb ist leerZurück zum Shop