Vorteile einer Modernisierungsvereinbarung nach § 555f BGB – So setzen Sie die Mieterhöhung richtig um
Inhalt
Es lebe die Bürokratie! Das denken sich wohl so manche Vermieter:innen, wenn sie an Modernisierungen denken. Ankündigung und Mieterhöhung unterliegen strengen Formvorschriften, über deren Einhaltung nicht selten Gerichte entscheiden müssen. Doch kennen Sie schon den § 555f BGB?
Detlef Wendt, Anwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, erklärt Ihnen, warum dieser Paragraph eine echte Alternative bietet. Er zeigt Ihnen, wie Sie mit Ihren Mieter:innen eine Vereinbarung treffen können, die die Interessen beider Seiten berücksichtigt. Warum also mit dem Mieter streiten? Nutzen Sie die Tipps von Detlef Wendt und vereinen Sie so Modernisierungswünsche und ein Miteinander auf Augenhöhe.
Folgende Themen werden besprochen:
Vorteile einer Modernisierungsvereinbarung
Bandbreite von Modernisierungsvereinbarungen
Vermeidung unwirksamer Klauseln
Unterscheidung zwischen Wohn- und Gewerberaum
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Unser Experte „Detlef Wendt“ ist nicht nur Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sondern auch Dozent, Spiele- und Buchautor. Durch seine lebhafte Art und seinen Spaß an der Arbeit ist auch Spaß am Lern-Event garantiert.
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