WEG-Musterabrechnung 3.0 – Darauf ist bei der Jahresabrechnung seit der WEG-Reform zu achten

Inhalt

Absoluter Horror, denken Sie sich? Zahlen sind Ihnen eh schon ein Graus und dann müssen Sie sich auch noch wieder ganz von vorne in die Jahresabrechnung einarbeiten, weil seit der WEG-Reform alles anders ist? Tatsächlich hat sich einiges verändert und so kam es durch das WEMoG auch beim § 28, der den Wirtschaftsplan, die Jahresabrechnung und den Vermögensbericht regelt, zu einer Novellierung.

Doch was hat sich tatsächlich geändert? Sind die Änderungen negativ oder vielleicht auch positiv? Astrid Schultheis ist Mitentwicklerin der Musterabrechnung 3.0, die anlässlich der Novellierung erstellt wurde. Durch die intensive Auseinandersetzung mit dem Thema und ihre Tätigkeit als Verwalterin weiß sie, welche Aspekte relevant für WEG-Verwalter:innen sind. Lassen Sie sich von ihr durch das rechtssichere und praxisgerechte Muster führen.

Folgende Themen werden unter anderem besprochen:

  • Neuerungen durch Novellierung des § 28 WEG
  • Ermittlung der Abrechnungsspitze
  • Einnahmen- und Ausgabenrechnung
  • Konkretisierung des Genehmigungsbeschluss entsprechend § 28 Abs. 2 S. 1 WEG
  • Neue Systematik und Begrifflichkeiten

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Expert:in

Astrid Schultheis
Von der IHK Köln öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung
Als Mitverfasserin der Musterabrechnung 1.0 und 2.0 des VNWI, welche zuletzt in dem Urteil vom 25.09.2020 – V ZR 80/19 des Bundesgerichtshof Anerkennung erfuhr, ist sie seit Jahren Expertin für das Rechnungswesen im Wohnungseigentum. Zudem ist unsere Referentin „Astrid Schultheis“ von der IHK Köln öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung sowie langjährige Geschäftsführerin einer Immobilienverwaltung in Brühl

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