Dem Protokoll einer Eigentümerversammlung kommt im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen erhebliche Bedeutung zu – insbesondere bei Beschlussanfechtungsklagen.
Es ist eines der wenigen Dokumente, oft sogar das einzige Dokument, auf das zurückgegriffen werden muss und darf, um den Willen der Wohnungseigentümer beispielsweise durch Auslegung zu ermitteln. Auch für Erwerber von Wohnungseigentum sind die Protokolle oft der einzige verlässliche Weg, sich über die Beschlusslage zu informieren.
Folgende Themen werden besprochen:
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