Der Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG) ​im Finanzwesen der Wohnungseigentümergemeinschaft

Inhalt

Seit der WEG-Reform ist der Verwalter verpflichtet, jährlich einen Vermögensbericht zu erstellen. Ist er mit dem Finanz-/Vermögensstatus zu vergleichen? Was muss und was sollte er beinhalten?
Lassen Sie sich die Anforderungen erklären und setzen Sie das von Frau Schultheis erstellte Muster direkt für Ihre Abrechnung 2021 ein. Sie werden auf die Erstellung vorbereitet und sind damit gut und sicher gerüstet!

In diesem digitalen Lern-Event  werden diverse Fragen geklärt. Erhalten Sie außerdem zahlreiche Praxistipps von der Mitentwicklerin der Musterabrechnung.

Folgende Themen werden besprochen:

  1. Gesetzliche Grundlagen
  2. Anspruch, Stichtag, Fälligkeit und Durchsetzbarkeit
  3. Inhalte des Vermögensberichts – was ist anzugeben?
  4. Führen einer Nebenbuchhaltung
  5. Darstellung und Form eines Vermögensberichts
  6. Zurverfügungstellung des Vermögensberichts
  7. Übergangsrecht
  8. Zusammenfassung
  9. Muster-Vermögensbericht

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Expert:in

Astrid Schultheis
Von der IHK Köln öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung
Als Mitverfasserin der Musterabrechnung 1.0 und 2.0 des VNWI, welche zuletzt in dem Urteil vom 25.09.2020 – V ZR 80/19 des Bundesgerichtshof Anerkennung erfuhr, ist sie seit Jahren Expertin für das Rechnungswesen im Wohnungseigentum. Zudem ist unsere Referentin „Astrid Schultheis“ von der IHK Köln öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung sowie langjährige Geschäftsführerin einer Immobilienverwaltung in Brühl

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