Durch die Neufassung des § 27 WEG, der die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters regelt, in Verbindung mit der Organstellung des Verwalters nach §9b Abs. 1 WEG hat der Gesetzgeber für den Verwalter einen neuen Handlungsrahmen eröffnet. Doch was bedeutet das zum Beispiel in Bezug auf den angemessenen Versicherungsschutz nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG? Und welche Konsequenzen bringt das mit sich? Wann haften Verwalter:innen und wie kann dies verhindert werden?
Damit Sie mehr Klarheit für Ihren Verwalteralltag bekommen, arbeiten Wolfgang Dötsch, Richter am OLG Köln, und Versicherungsexperte Volker Sosna für Sie heraus, in welchen Situationen bzw. Sachverhalten Ihr etwaiges Handeln von den rechtlichen Regelungen gedeckt sein kann und ab wann nicht mehr und wann Sie besser eine Weisung des Prinzipals – der Gesamtheit der Wohnungseigentümer – einholen. Sie erläutern Ihnen, worauf Sie beim Abschluss von Versicherungen achten müssen und welche rechtlichen Regelungen dem zugrunde liegen. Profitieren Sie von der beidseitigen Betrachtung durch die Experten und von deren Handlungsempfehlungen und Praxistipps. So können Sie als Verwalter:in ihre Kompetenz und ihren Service insbesondere gegenüber den schadenbetroffenen Eigentümer:innen bei kommenden Schadensfällen unter Beweis stellen.
Folgende Themen werden besprochen:
1. Praxisfall
2. Praxisfall
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