Crashkurs WEG-Rechnungswesen: Aktuelle gesetzliche Anforderungen; Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung; Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht

Inhalt

Nach dem Beschluss über die Jahresabrechnung fällt auf, dass ein wichtiger Posten vergessen wurde: Die Kosten für den Hauswart fehlen. Doch was bedeutet das jetzt? Ist der Beschluss über die Jahresabrechnung ordnungsgemäß? Kann die Jahresabrechnung einfach korrigiert werden? Geld ist oft ein Streitauslöser. Aber ohne Geld geht es auch nicht – nur damit ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft handlungsfähig. Damit es über die Verwaltung der Geldmittel nicht zum Streit kommt und das Vertrauensverhältnis zwischen Eigentümern und Verwaltern erhalten bleibt, ist ein korrektes Rechnungswesen unabdingbar. Doch worauf kommt es an? Was gilt und wie hat sich die Rechtsprechung nach der Reform entwickelt?

 

Astrid Schultheis kommt aus einer 30-jährigen Verwalterpraxis und ist Mitentwicklerin der in der Fachwelt bekannten WEG-Musterabrechnung. Die von der IHK Köln öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung geht mit Ihnen die Basis des Rechnungswesens Schritt für Schritt durch. Sie zeigt Ihnen, worauf es bei der Erstellung des Wirtschaftsplanes, der Jahresabrechnung und des Vermögensberichts ankommt. Sie lernen die gesetzlichen Anforderungen kennen, erhalten Tipps zur Erstellung – zum Beispiel wie Sie Verbrauchskostenabrechnungen richtig einbinden – und profitieren von den Erfahrungen, die seit der Novellierung des WEG-Gesetzes gesammelt wurden.

Folgende Themen werden unter anderem besprochen:

  • Gesetzliche Grundlage
  • Aufbau, Inhalt und Bedeutung des Wirtschaftsplanes
  • Aufbau und Inhalt der Jahresabrechnung
  • Differenzierung zwischen Nachschüssen und der Anpassung von Vorschüssen – Besonderheiten beim Eigentumswechsel
  • Das Vermögen der WEG – Erhaltungsrücklage, Liquiditätsrücklage und sonstige Vermögenswerte

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Expert:in

Astrid Schultheis
Von der IHK Köln öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung
Als Mitverfasserin der Musterabrechnung 1.0 und 2.0 des VNWI, welche zuletzt in dem Urteil vom 25.09.2020 – V ZR 80/19 des Bundesgerichtshof Anerkennung erfuhr, ist sie seit Jahren Expertin für das Rechnungswesen im Wohnungseigentum. Zudem ist unsere Referentin „Astrid Schultheis“ von der IHK Köln öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung sowie langjährige Geschäftsführerin einer Immobilienverwaltung in Brühl

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