BGH: Handlungsbedarf für Wohnungseigentümergemeinschaften und WEG-Verwalter!

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Bisher war obergerichtlich noch nicht entschieden, ob der einzelne Sondereigentümer auch noch nach der WEG-Reform den Verwalter wegen ausschließlicher Schäden am Sondereigentum bzw. ausschließlich persönlicher Schäden unmittelbar auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann. Die Gesetzesbegründung hierzu ist widersprüchlich; die Literaturmeinung bisher gespalten.

Die neue Rolle der Hausverwaltung: Aufgaben und Pflichten nach der WEG-Reform – mehr Entscheidungsspielraum und mehr Verantwortung

Das im Dezember 2020 in Kraft getretene Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz hat tiefgreifende Veränderungen für die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bewirkt. Besonders betroffen von diesen Neuerungen ist die neue Rolle der Hausverwaltung: Aufgaben und Pflichten wurden durch die Reform neu definiert und gestärkt, insbesondere im Rahmen des § 27 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).

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