Das in der Öffentlichkeit viel diskutierte Heizungsgesetz (GEG) ist am 01.01.2024 in Kraft getreten. Ziel ist es, dass Hauseigentümer verstärkt erneuerbare Energien nutzen. Dr. Klaus Lützenkirchen, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, erläutert Ihnen, welche Auswirkungen das Gesetz auf die Pflichten des Vermieters und auch auf die Wohnungseigentümergemeinschaft hat. Insbesondere betroffen sind die Bereiche Erhaltungspflicht, Modernisierung und Betriebs-/Heizkosten. Auch für die Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen und die Berechnung von Mieterhöhungen sind neue Anforderungen zu erfüllen. Herr Dr. Lützenkirchen beleuchtet diese im Detail. Sie erhalten wertvolle Einblicke, die Ihnen helfen, die neuen Vorschriften erfolgreich umzusetzen. Stellen Sie so sicher, dass Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.