Balkonkraftwerke in WEG-Anlagen – aktuelle Rechtslage und Praxistipps zum Umgang mit Anträgen

Inhalt

Balkonkraftwerke (Steckersolaranlagen) sind – nicht zuletzt wegen der MWSt-Befreiung – weiterhin ein Thema. Wenn Sie darauf sensibilisiert sind, können Sie sie auf vielen Balkonen, Terrassen und Fensterbänken entdecken. Balkonkraftwerke bieten für einige Haushalte eine ganz nette Möglichkeit eigenen Strom zu produzieren und so auch Kosten zu sparen. Doch können diese Geräte wirklich so einfach vom Mieter:innen oder Eigentümer:innen angebracht werden? Stichwort: Beschlusszwang bei baulichen Maßnahmen? – So einfach sicher nicht! Indes sorgt der Gesetzgeber jedoch für eine weitergehende Privilegierung in § 20 Abs. 2 WEG und § 554 BGB …
OLG-Richter Wolfgang Dötsch gibt Ihnen einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung. Mit Blick auf das BGH-Urteil vom 9.2.2024 – V ZR 244/22 [Außenaufzug] – gibt er Ihnen auch allgemein Hinweise zum praktischen Umgang mit Anträgen einzelner Eigentümer:innen nach § 20 Abs. 2 und 3 WEG oder von Mieter:innen nach § 554 BGB. Dazu bringt er auch weitere Fallbeispiele aus dem Bereich der Elektromobilität oder zu Maßnahmen der Barrierefreiheit mit. Dötsch behandelt auch versicherungs- und haftungsrechtliche Fragestellungen zu Steckersolaranlagen unter anderem mit Blick auf Auflagen im Rahmen des § 20 Abs. 2 S. 2 WEG. Profitieren Sie von diesem umfassenden Einblick!

Folgende Themen werden unter anderem besprochen: 

  • Rechtliche Grundsätze der privilegierten baulichen Maßnahmen
  • Umgang mit Anträgen
  • Versicherungsfragen
  • Fallbesprechungen

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Expert:in

Digitales Lern-Event, Elektromobilität, Experte, Referent, Immobilienwirtschaft
OLG-Richter Wolfgang Dötsch
Richter am Oberlandesgericht Köln
RiOLG „Wolfgang Dötsch“ ist Richter am Oberlandesgericht Köln. Seine Interessenschwerpunkte liegen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, aber auch im Versicherungs-, Verfahrens- und allgemeinen Zivilrecht. Er publiziert seit 2001 fortlaufend in Fachzeitschriften, Kommentaren und Fachbüchern und er ist Mitglied des Redaktionsbeirats der „Zeitschrift für Miet- und Raumrecht“ sowie ständiger Mitautor u.a. in „Mietrechtsberater“, „IBR Immobilien- & Baurecht“,„IMR Immobilien- und Mietrecht“ sowie dem juris-Praxisreport. Daneben ist Herr Dötsch fortlaufend in der Anwalts-, Richter-, Referendar-, Verwalter- und Beiratsfortbildung tätig. Langjährige Tätigkeiten in verschiedenen Berufungszivilkammern bzw. -senaten haben sein Auge für prozessuale Fragestellungen und praktische Umsetzungsprobleme besonders geschärft.

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