Eine Klimaanlage, ein Balkonkraftwerk, eine Ladestation für das E-Auto oder einfach nur eine Markise als Sonnenschutz?
Das alles sind übliche Eigentümerwünsche, die in der Praxis aber differenziert zu betrachten und insbesondere zu beschließen sind.
Es handelt sich um sogenannte “bauliche Veränderungen”, welche genehmigt bzw. gestattet werden können und auf die Eigentümer:innen unter gewissen Umständen sogar einen privilegierten Anspruch haben.
Aber was bedeutet das in der alltäglichen Praxis hüben wie drüben?
Was ist hier alles für die Verwalter:inenn zu beachten?
Erfahren Sie es von Immobilienfachverwalter für Wohnungseigentum Carsten Vienken – von der Vorbereitung bis zur richtigen Beschlussfassung!