Bauträgerrecht: Gewährleistungsansprüche und Abnahme von Gemeinschaftseigentum

Inhalt

Schwerpunkt “Konzepte zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen”:
Die Geltendmachung von Mängel- bzw. Herstellungsrechten der Gemeinschaft durch die Verwaltung gegenüber der Bauträgerin oder dem Bauträger unterliegt – insbesondere aufgrund der technischen Besonderheiten in Bausachen – regelmäßig gehobenen Anforderungen. Dabei ist neben Verjährungsfragen auch ein Augenmerk auf Insolvenzgefahren von Bauträgern als Projektgesellschaften zu legen. In diesem Vortrag wird erörtert, welche Möglichkeiten Verwaltung und WEG zur Vermeidung jahrelanger und erschöpfender Klageverfahren haben und welche Besonderheiten im Rahmen von Verhandlungen mit Bauträgern und Nachunternehmern zu beachten sind.

 

Schwerpunkt “Abnahme von Gemeinschaftseigentum”:
Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums ist der Kernpunkt der meisten Verfahren zwischen WEG und Bauträger. Bereits ein einzelner Nachzügler kann umfassende Besserungen für die WEG auslösen, wenn dieser die Abnahme des Gemeinschaftseigentums nicht erklärt hat und keine Abnahmereife vorliegt. Daher präsentiert Ihnen Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht und Baurecht Sebastian Braun die gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Abnahme, die Regelungen im Bauträgerkaufvertrag unter Berücksichtigung der maßgeblichen Rechtsprechung sowie die Auswirkungen auf die gemeinschaftlichen Ansprüche.

Folgende Themen werden unter anderem besprochen: 

  • Verjährungsfalle Herstellungsanspruch
  • Richtiger Zeitpunkt zur außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von gemeinschaftsbezogenen Ansprüchen
  • Etablierung eines runden Tisches mit Bauträger und Nachunternehmer
  • Systematik Bauträger – Generalunternehmer – Nachunternehmer
  • Insolvenzrisiko
  • Fiktive/konkludente Abnahme
  • Nachzügler
  • AGB-Kontrolle
  • Mängelrechte vor der Abnahme

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Expert:in

Sebastian Braun
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht & für Bau- und Architektenrecht
„Sebastian Braun“ist nicht nur Rechtsanwalt, sondern auch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie für Bau- und Architektenrecht. Zu seinen Spezialgebieten zählt insbesondere das private Baurecht mit einem Fokus auf dessen Verbindung zum Wohnungseigentumsrecht sowie dem Miet- und Immobilienwirtschaftsrecht. Neben seiner leidenschaftlichen Arbeit für seine Mandanten zeigt er auch außerhalb des Büros vollen Einsatz, indem er regelmäßig als begeisterter Fußballfan die Spiele im Stadion verfolgt.

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