Wer den Makler bestellt, muss ihn bezahlen. Dieses Prinzip galt bis vor kurzem nur bei der Vermittlung von Mietwohnungen – nun zählt es auch bei der Vermittlung bestimmter Kaufobjekte. Doch es gibt Ausnahmen!
Hintergrundwissen und Konsequenzen erfahren Sie von Detlef Wendt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Zur Veranschaulichung hat er diverse Fallkonstellationen und Praxistipps mitgebracht.
Folgende Themen werden unter anderem besprochen:
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