Wenn die GdWE vor Gericht geht – Was muss der Verwalter beachten?

Inhalt

Wohnungseigentümergemeinschaften  sind bekanntlich streitanfällig, was immer wieder dazu führen kann, dass sich der Verwalter mit Gerichtsverfahren konfrontiert sieht. Durch die WEG-Reform und die Umgestaltung der rechtlichen Struktur der Beschlussklagen haben sich hier die Maßstäbe verschoben.
 
Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Frank Zschieschack erläutert die Stellung des Verwalters in typischen Verfahrenssituationen. Er zeigt auf, wie sich die gesetzliche Vertretungsmacht auswirkt und für welche Klagen im Innenverhältnis ein Beschluss erforderlich ist. Zudem wird die Rechtsprechung des BGH zur Kostenverteilung in der Jahresabrechnung in den Blick genommen.

 

Das Seminar wird nicht aufgezeichnet!

Folgende Themen werden unter anderem besprochen: 

  • Kann ein Anfechtungsverfahren durch einen Vergleich erledigt werden?
  • Umgang mit den Kosten des Beschlussklageverfahrens in der Jahresabrechnung: Was sagt die aktuelle Rechtsprechung des BGH?
  • Wann kann der Verwalter direkt verklagt werden und von wem?
  • Die Hausgeldklage – alles klar im neuen Recht?
  • Störungs- und Beseitigungsklagen: Was kann der Verwalter selbst tun? Wann bedarf es eines Beschlusses?

 

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Expert:in

Dr. Frank Zschieschack
Vorsitzender Richter am Landgericht
“Dr. Frank Zschieschack” leitet als Vorsitzender Richter die Geschicke am Landgericht Frankfurt am Main. Zudem fungiert er als Vorsitzender der zentralen WEG-Berufungskammer für Hessen. Früher sammelte er Erfahrungen als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof. Mit zahlreichen Veröffentlichungen und seiner Mitarbeit an der NZM sowie einem Handbuch zur WEG-Reform prägt er maßgeblich die Rechtsdiskussion. Seine Expertise teilt er auch als Referent, unter anderem an der Deutschen Richterakademie.

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