Der WEG-Verwaltung wird ein Rohrbruch gemeldet. Diese befürchtet jedoch, dass die Versicherung den Vertrag kündigen wird, wenn der Rohrbruch-Schaden auch noch gemeldet wird, und meldet ihn deshalb nicht. Dummerweise wird der Schaden immer größer. Nach zwei Monaten geht es nicht mehr anders und die Verwaltung meldet den Schaden nach. Dann die böse Überraschung: Die Versicherung lehnt die Schadensregulierung wegen verspäteter Meldung ab – kein seltener Fall!
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das gilt auch für die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften. Und oft sind die Schadensfälle, die in einer WEG auftreten sehr kostspielig und bringen im schlimmsten Fall womöglich Personenschäden mit sich. Deshalb sollten Sie als Verwalter:in besonders darauf achten, Haftungsfallen zu vermeiden. Anhand von Praxisbeispielen zeigt Ihnen Volker Sosna, Versicherungsexperte für Miet- und WEG-Verwaltungen, in welchen Situationen Ihres Tagesgeschäftes Vorsicht geboten ist. Darüber hinaus erfahren Sie durch ausführliche Erläuterungen, ob eine Überprüfung ihres aktuellen Versicherungsschutzes sinnvoll erscheint.
Folgende Inhalte werden unter anderem besprochen:
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