Zwischen den Wünschen von Mieter:innen und den Bedürfnissen der Eigentümergemeinschaft liegen oft Welten. Es kommt zu Interessenskonflikten oder sogar zu kostspieligen Fallstricken. Die teilweise inhomogene Schnittmenge des Mietrechts mit dem WEG-Recht erschwert die Situation. Deshalb ist schon vor Abschluss des Mietvertrags eine sorgfältige Prüfung der Rechtslage und Vertragsgestaltung wichtig.
Das WEMoG 2020 sollte zu einer Harmonisierung zwischen Miet- und WEG-Recht beitragen. Dies ist jedoch nur partiell umgesetzt worden. Dr. Wolfgang Lang, Anwalt für Immobilienrecht, schlüsselt Ihnen auf, wo die Schnittstellen liegen und gibt Ihnen Lösungsvorschläge zur Behandlung der Rechtsschwierigkeiten an die Hand. Ein Schwerpunkt liegt auf den von Mieter:innen begehrten baulichen Veränderungen, die viel Konfliktpotential bergen. Meiden Sie Ärger und nutzen Sie die neuen Möglichkeiten, die Ihnen Dr. Lang zeigt.
Folgende Themen werden unter anderem besprochen:
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