Das neue Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) kommt auf die Wohnungswirtschaft zu! Sind Sie auf die CO2-Umlage vorbereitet?
Seit dem 1. Januar 2021 gilt das Brennstoffemissionshandelsgesetz – darunter fällt auch eine CO2-Bepreisung von Öl und Gas als Brennstoff.
Derzeit können Vermietende die Kosten für die CO2-Bepreisung komplett an ihre Mietenden weitergeben. Mit Inkrafttreten des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes sollen die CO2-Kosten in Wohngebäuden gemäß eines zehnstufigen Modells anhand des tatsächlichen Verbrauchs aufgeteilt werden. Das bedeutet: Die Kohlendioxidkosten würden entsprechend der CO2-Menge, die im Abrechnungszeitraum emittiert wurde, verteilt. Je mehr CO2 ausgestoßen wurde, desto höher soll der zu tragende Kostenanteil für Vermietende sein. Der CO2-Ausstoß kann durch verschiedene Faktoren beeinfluss werden. Hierzu zählt in erster Linie das Verbrauchsverhalten der Nutzer und der energetische Zustand des Gebäudes. Bei Nichtwohngebäuden – also etwa Gewerbeimmobilien – ist derzeit pauschal eine 50:50-Kostenaufteilung angedacht. Philipp Jaeckel, Geschäftsführer eines Wärmetechnikunternehmens, erläutert Ihnen in diesem Event wichtige Grundlagen. Meiden Sie Ärger und bereiten Sie sich rechtzeitig vor!