Nutzungskonflikte in der Wohnungseigentümergemeinschaft – Der Verwalter zwischen allen Stühlen?

Inhalt

Der Nachbar im Dachgeschoss betreut tagsüber Kinder in seiner Wohnung. Zur Sicherheit der Kinder möchte er, dass die Nachbarin von unten das Rauchen auf dem Balkon unterlässt. Die Nachbarin unten hingegen, fühlt sich durch den ständigen Kinderlärm belästigt. Außerdem nerven sie die vielen Spielzeuge im Flur, über die sie schon ein paar Mal fast gestolpert wäre.

 

Streit zwischen Wohnungs- und Teileigentümer:innen entsteht schnell. Diese wenden sich dann häufig an die Verwalterin oder den Verwalter als Schiedsrichter:in. Doch ist es tatsächlich Verwalter-Aufgabe, für Ordnung zu sorgen?

 

Vorsitzender Richter am Landgericht Köln Dr. Johannes Hogenschurz stellt Ihnen die neuen Aufgaben der Verwalter:innen, die seit der WEG-Reform bestehen, anhand von praktischen Beispielen vor. Er gibt Ihnen Checklisten, mit denen Sie ihren eigenen Fall einordnen können. Außerdem zeigt er Ihnen auf, wie Verwalter:innen zum Frieden in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beitragen können, ohne selbst „zwischen die Fronten zu geraten“.

Folgende Themen werden besprochen:

  • Durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz ab 01.12.2020 grundlegend geänderte Regelungen
  • Die neuen, erweiterten Aufgaben der Verwalter:innen bei Nutzungskonflikten
  • Praktische Beispiele:
    • Darf der Nachbar auf dem Balkon rauchen? Wie oft und wie lange?
    • Darf der Nachbar sein E-Auto in der Tiefgarage parken oder seine Winterreifen auf seinem Stellplatz lagern?
    • Darf die Nachbarin eine Kinderbetreuung in der Dachgeschosswohnung durchführen?
    • Darf der Nachbar einen Versandhandel in seiner Wohnung betreiben?
    • Darf der Nachbar im Geschäftshaus in seiner Einheit einziehen und wohnen?
  • Checkliste für die eigene Anwendung
  • Case Management / Fallmanagement als Lösungsvorschlag
Vimeo

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Vimeo.
Mehr erfahren

Video laden

Diesen Kurs teilen

Expert:in

Dr. Johannes Hogenschurz
Vorsitzender Richter am Landgericht Köln
„Dr. Johannes Hogenschurz“ ist seit 25 Jahren als Richter am Landgericht Köln tätig. Als Wohnungseigentümer und Referent für Rechtsanwalts- und Verwalterfortbildung ist er mit den praktischen Problemen und der Vermittlung juristischer Vorgaben an Verwalter:innen und Wohnungseigentümer:innen vertraut. Darüber hinaus hat er an aktuellen Fachbüchern mitgewirkt: – Hogenschurz, WEG, 3. Aufl. 2022 – Jennißen, WEG, 7. Aufl. 2022 – Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2021

Details

Hinweis: Eine Buchung mit dem Internet Explorer ist nicht möglich. Bitte nutzen Sie einen anderen Browser.

Empfehlungen