“Jegliche Klauseln zu Schönheitsreparaturen sind ungültig”, behauptet Herr Frings. “Ich werde hier gar nichts streichen und auch keine Löcher verschließen. Außerdem schulden Sie mir noch das Geld für die Renovierung der Küche.” Vermieter Klein kann es nicht fassen. So einfach kann sich sein Mieter doch nicht aus der Affäre ziehen – oder doch?
Die Durchführung von Schönheitsreparaturen führt zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen regelmäßig zum Streitfall. Fachanwalt Detlef Wendt beleuchtet praxisrelevante Fragen rund um das Thema Schönheitsreparaturen im Mietverhältnis unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Sie lernen Schäden von Schönheitsreparaturen zu unterscheiden und unwirksame Vertragsklauseln zu erkennen. Außerdem zeigt Ihnen der Mietrechtexperte, wie Sie sich vor Rückforderungsansprüchen schützen können und Sie erfahren, welche Konsequenzen die BGH Entscheidung vom 08.07.2020 hat und welche Vorteile diese für Vermieter:innen bietet.
Folgende Themen werden unter anderem besprochen:
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