Die Teilungserklärung mit der Gemeinschaftsordnung ist die Grundlagenurkunde der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG/GdWE). In ihr ist die Teilung des Objekts und das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander geregelt. Ohne die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung kann man eine GdWE nicht ordnungsmäßig verwalten, ob es um die Anlage des Objekts im Verwaltungssystem des Verwalters geht, die elementaren Alltagsfragen der Verwaltung, Zuordnung von Verantwortlichkeiten bei Baumaßnahmen, Kostentragungen, Regeln für die Eigentümerversammlung oder Weiteres. Wer diese Unterlagen nicht besitzt oder missachtet und Liegenschaften somit nicht korrekt verwaltet, handelt haftungsträchtig – das ist gefährlich für Verwalterinnen und Verwalter.
Gleichzeitig bereiten die Formulierungen in den Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen regelmäßig Schwierigkeiten für die Praxis. Oft wird auch die Bedeutung dieser Urkunden verkannt.
Fachanwalt Dr. Wolfgang Lang unterstützt Sie mit diesem Event-Video auf dem Weg zur richtigen Urkunde. Er hilft Ihnen, diese richtig zu interpretieren und anzuwenden. Dabei werden typische Konstellationen vorgestellt und erörtert.