Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung: Stimmt die Grundlage der WEG?

Inhalt

Die Teilungserklärung mit der Gemeinschaftsordnung ist die Grundlagenurkunde der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG/GdWE). In ihr ist die Teilung des Objekts und das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander geregelt. Ohne die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung kann man eine GdWE nicht ordnungsmäßig verwalten, ob es um die Anlage des Objekts im Verwaltungssystem des Verwalters geht, die elementaren Alltagsfragen der Verwaltung, Zuordnung von Verantwortlichkeiten bei Baumaßnahmen, Kostentragungen, Regeln für die Eigentümerversammlung oder Weiteres. Wer diese Unterlagen nicht besitzt oder missachtet und Liegenschaften somit nicht korrekt verwaltet, handelt haftungsträchtig – das ist gefährlich für Verwalterinnen und Verwalter.
Gleichzeitig bereiten die Formulierungen in den Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen regelmäßig Schwierigkeiten für die Praxis. Oft wird auch die Bedeutung dieser Urkunden verkannt.
Fachanwalt Dr. Wolfgang Lang unterstützt Sie mit diesem Event-Video auf dem Weg zur richtigen Urkunde. Er hilft Ihnen, diese richtig zu interpretieren und anzuwenden. Dabei werden typische Konstellationen vorgestellt und erörtert.

Folgende Themen werden unter anderem besprochen: 

  • Wie finde ich die richtigen Unterlagen?
  • Das Wohnungsgrundbuch
  • Die Teilungserklärung
    – Festlegung des Gegenstands des Sondereigentums (SE) und des Gemeinschaftseigentums (GemE)
    – Bestimmung der Miteigentumsanteile (MEA)
  • Die Gemeinschaftsordnung, die das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander regelt
    – typische Regelungsinhalte
    – Begriffsbestimmungen
    – Gegenstand des Sondereigentums (SE) / des Gemeinschaftseigentums (GemE)
    – Art der Nutzung / Gebrauchsregelungen
    – Instandhaltung & Instandsetzung
    – Bauliche Veränderungen
    – Versicherungen
    – Wirtschaftsplan/Jahresabrechnung
    – Eigentümerversammlung
    – Rolle des Verwalters
    – Verwaltungsbeirat
    – Mehrheit von Eigentümern
    – Übertragung des Wohnungseigentums
  • Aufteilungsplan

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Expert:in

Digitales Lern-Event, Experte, Referent, Immobilienwirtschaft
Dr. Wolfgang Lang
Rechtsanwalt für Immobilienrecht
Unser Experte „Dr. Wolfgang J. M. Lang“ ist nicht nur auf das Immobilienrecht spezialisierter Rechtsanwalt, sondern auch ehemaliger, langjähriger Geschäftsführer einer WEG-Verwaltung. Er hat schon früh Eigenntümergemeinschaften vertreten und Vorträge für Beiräte und Mitarbeiter gehalten. Zuletzt arbeitete Dr. Lang in der Kölner Immobilienkanzlei Jennißen und Partner. Seit 2019 konzentriert er sich nun selbstständig auf den Fortbildungssektor und ist als Referent für verschiedene Träger und Verbände aktiv. Darüber hinaus ist er als Syndikusrechtsanwalt bei Haus & Grund Bonn/ Rhein-Sieg und Autor für Fachzeitschriften wie die ZfIR tätig.

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