Vermietung von Eigentumswohnungen: Zwischen den Fronten von Miet- und WEG-Recht

Inhalt

Wer neben der WEG-Verwaltung auch mit sogenannter „Sondereigentumsverwaltung” zu tun hat, muss die Schnittstellen und Besonderheiten im Zusammenhang mit der vermieteten Eigentumswohnung kennen. Miet- und Wohnungseigentumsrecht unterscheiden sich teilweise beim selben Regelungsbereich in ihrer Zielrichtung.
Bei der Vermietung von Eigentumswohnungen muss schon beim Abschluss des Mietvertrages beachtet werden, dass es WEG-rechtliche Beschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten geben kann, die auf dem Gemeinschaftsverhältnis beruhen. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung ist wichtig, damit der vermietende Eigentümer keinen kostspieligen Fallstricken begegnet oder er zwischen die Mühlsteine widerstreitender Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft und seines Mieters gerät.
Der vermietende Eigentümer nimmt eine Hybridstellung ein als Mitglied der Gemeinschaft und zugleich als Vermieter. Diese Situation führt insbesondere auch bei Bau- und Erhaltungsmaßnahmen der Gemeinschaft oder Mieterwünschen auf bauliche Veränderungen – etwa die Errichtung einer Wall-Box – zu Schwierigkeiten, deren rechtliche Lösung hier vermittelt wird. In der Vergangenheit hat der Gesetzgeber zwar mehrfach versucht, die angesprochenen Schnittstellenbereiche zu einer gewissen Harmonisierung zu bringen, was Fachanwalt Dr. Lang in diesem Event auch näher beleuchtet. Andererseits verbleiben auch weiterhin Ungereimtheiten und Besonderheiten, die der Verwalter kennen muss.

Folgende Themen werden unter anderem besprochen:

  • Schnittstellen Miet- und Wohnungseigentumsrecht: Harmonisierungen, Besonderheiten und Konflikte
  • Schwierigkeit Hybridstellung: Mitglied der Gemeinschaft und Vermieter
  • Besonderheiten beim Mietvertrag und bei Bau- und Erhaltungsmaßnahmen seitens der Gemeinschaft oder Wünschen zu baulichen Veränderungen seitens der Mieter

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Expert:in

Digitales Lern-Event, Experte, Referent, Immobilienwirtschaft
Dr. Wolfgang Lang
Rechtsanwalt für Immobilienrecht
Unser Experte „Dr. Wolfgang J. M. Lang“ ist nicht nur auf das Immobilienrecht spezialisierter Rechtsanwalt, sondern auch ehemaliger, langjähriger Geschäftsführer einer WEG-Verwaltung. Er hat schon früh Eigenntümergemeinschaften vertreten und Vorträge für Beiräte und Mitarbeiter gehalten. Zuletzt arbeitete Dr. Lang in der Kölner Immobilienkanzlei Jennißen und Partner. Seit 2019 konzentriert er sich nun selbstständig auf den Fortbildungssektor und ist als Referent für verschiedene Träger und Verbände aktiv. Darüber hinaus ist er als Syndikusrechtsanwalt bei Haus & Grund Bonn/ Rhein-Sieg und Autor für Fachzeitschriften wie die ZfIR tätig.

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