Verwaltungszuständigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft nach der WEG-Reform

Inhalt

Nach einer kurzen Einführung zum Hintergrund der WEG-Reform befasst sich das Event-Video mit der zentralen Neuerung, nämlich der Vollrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft. Konsequenter Ausfluss dieser neuen Grundlage ist § 18 Abs. 1 WEG, mithin Schwerpunkt der Reform und Schlüsselnorm. Danach obliegt die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums allein der Gemeinschaft. Das damit etablierte System zieht sich wie ein roter Faden durch die umfassende Reform und bestimmt somit die Gesamtstruktur der Materie.

Das Event-Video zeigt die Auswirkungen der Verwaltungszuständigkeit der Eigentümergemeinschaft für deren praktische Umsetzung auf. Inhaltlich umfasst der Verwaltungsbegriff Verwaltungsentscheidungen und Verwaltungsmaßnahmen.

Da die vollrechtsfähige Gemeinschaft durch ihre Organe handelt, erfolgt eine Aufgabenzuweisung, welche die Rollen der Organe neu definiert. Die Besonderheiten der Wohnungseigentümergemeinschaft bleiben jedoch nach wie vor sichtbar, weil die Gemeinschaft weiterhin neben den eigenen auch Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer wahrnimmt. Eine wichtige Fallgruppe in diesem Zusammenhang betrifft den Umgang mit Mangelgewährleistungsrechten gegenüber dem Bauträger bei jungen Liegenschaften.

Erhalten Sie neben einem anschaulichen Vergleich der alten und neuen Rechtlage außerdem wertvolle Praxistipps und zahlreiche Übungsfälle von unserem Experten.

Folgende Themen werden unter anderem besprochen:

  • kurze Einführung zum Hintergrund der WEG-Reform
  • Vollrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Auswirkungen der Verwaltungszuständigkeit der WEG für die praktische Umsetzung
  • Aufgabenzuweisung in der Wohnungseigentümergemeinschaft und Neuordnung der Rollen
  • Umgang mit Mangelgewährleistungsrechten gegenüber dem Bauträger bei jungen Liegenschaften

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Expert:in

Digitales Lern-Event, Experte, Referent, Immobilienwirtschaft
Dr. Wolfgang Lang
Rechtsanwalt für Immobilienrecht
Unser Experte „Dr. Wolfgang J. M. Lang“ ist nicht nur auf das Immobilienrecht spezialisierter Rechtsanwalt, sondern auch ehemaliger, langjähriger Geschäftsführer einer WEG-Verwaltung. Er hat schon früh Eigenntümergemeinschaften vertreten und Vorträge für Beiräte und Mitarbeiter gehalten. Zuletzt arbeitete Dr. Lang in der Kölner Immobilienkanzlei Jennißen und Partner. Seit 2019 konzentriert er sich nun selbstständig auf den Fortbildungssektor und ist als Referent für verschiedene Träger und Verbände aktiv. Darüber hinaus ist er als Syndikusrechtsanwalt bei Haus & Grund Bonn/ Rhein-Sieg und Autor für Fachzeitschriften wie die ZfIR tätig.

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