Klauseln in Verwalterverträgen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Wohnungseigentümergemeinschaften und WEG-Verwaltungen nach Möglichkeit verbindlich und eindeutig. Kommt es jedoch zu Unstimmigkeiten zwischen Verwaltung und Gemeinschaft, wird regelmäßig auch über den Inhalt, die Auslegung oder die Wirksamkeit von Vertragsklauseln gestritten. Das gilt insbesondere, wenn die Klauseln zusätzliche Vergütungsansprüche der Verwalterin oder des Verwalters gegenüber der WEG betreffen. Im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen spielt dabei regelmäßig die Vereinbarkeit der strittigen Klausel mit dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine entscheidungserhebliche Rolle. Rechtsanwalt Jan Wittenborn gibt einen Überblick über die rechtliche Einordnung der Problematik und stellt die Rechtsprechung zu ausgewählten Klauseln dar.