Verwalterbestellung, Abberufung und Verwaltervertrag – Praxiswissen

Inhalt

Verwalter:innen können nunmehr jederzeit ohne wichtigen Grund abberufen werden!
Das sagt das neue WEG-Recht.
Was dies in Zusammenhang mit der Laufzeit des Verwaltervertrages und den Vergütungsansprüchen gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft macht, ist ein wichtiger Punkt. Klar ist: Die ordnungsgemäße Bestellung eines Verwalters oder einer Verwalterin und der Abschluss des Verwaltervertrages werden immer komplexer.
Thomas Brandt, Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht, erläutert wichtige Konsequenzen für künftige Verwalterbestellungen und Verwalterverträge. Was die neue Rechtsprechung des BGH zur Vergütungsstruktur sagt, gilt es zu durchleuchten.

Folgende Themen werden unter anderem besprochen:

  • Bestellung des Verwalters
  • Verwaltervertrag
  • Abberufung von Verwalter:innen
  • Aktuelle BGH-Rechtsprechung zur Vergütungsstruktur

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Expert:in

Thomas Brandt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
„Thomas Brandt“ ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seine Schwerpunkte liegen im WEG-Recht, im Grundstücksrecht, in der Vertragsgestaltung, im Wärme-Contracting und in den Themenbereichen Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung. Seine Mandanten hält er über regelmäßige News oder Urteilsbesprechungen stets auf dem Laufenden.

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