Verwalter:innen können nunmehr jederzeit ohne wichtigen Grund abberufen werden!
Das sagt das neue WEG-Recht.
Was dies in Zusammenhang mit der Laufzeit des Verwaltervertrages und den Vergütungsansprüchen gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft macht, ist ein wichtiger Punkt. Klar ist: Die ordnungsgemäße Bestellung eines Verwalters oder einer Verwalterin und der Abschluss des Verwaltervertrages werden immer komplexer.
Thomas Brandt, Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht, erläutert wichtige Konsequenzen für künftige Verwalterbestellungen und Verwalterverträge. Was die neue Rechtsprechung des BGH zur Vergütungsstruktur sagt, gilt es zu durchleuchten.