Seit der WEG-Reform 2020 hat es bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen gegeben, darunter auch einige Entscheidungen des BGH zur veränderten Verwaltungskompetenz und insbesondere der Frage, wer kann was von wem verlangen? Welche Rolle spielt der Verwalter nunmehr als „Organ“ der Wohnungseigentümergemeinschaft; wie können die einzelnen Eigentümer:innen ihre Ansprüche gegen wen in welchem Verfahren umsetzen?
Aber auch in den übrigen Rechtsgebieten gibt es wichtige neue BGH-Entscheidungen, z.B. zur Frage der Verwalterhaftung bei Durchführung ungenehmigter Instandsetzungsmaßnahmen, zur Frage der Verwaltervergütung, zur Frage der Behandlung von Untergemeinschaften und Abgrenzung von Instandhaltungszuständigkeiten sowie zur inzwischen gerichtlich geklärten Frage wie der sogenannte Selbstbehalt bei der Wohngebäudeversicherung im Falle von Schäden am Sondereigentum zu behandeln/zu verteilen ist.
Rechtsanwalt Thomas Brandt informiert über die neuen Urteile im Bereich WEG.