Balkonkraftwerke in Wohnungseigentumsanlagen – aktuelle Rechtslage & Praxistipps zum Umgang mit Eigentümeranträgen

Inhalt

Balkonkraftwerke sind mittlerweile weit verbreitet und können auf vielen Balkonen, Terrassen und Fensterbänken entdeckt werden. Diese kleinen Solaranlagen erzeugen Strom aus Sonnenenergie und bieten für einige Haushalte eine Möglichkeit eigenen Strom zu produzieren. Doch können diese wirklich so einfach vom Mieter:innen oder Eigentümer:innen angebracht werden?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 17.03.2023 entschieden, dass für bauliche Veränderungen an Gemeinschaftseigentum ein “Beschlusszwang” gilt. Das bedeutet, dass auch wenn ein Eigentümer Anspruch auf Zustimmung hat, er ohne Gestattungsbeschluss der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht bauen darf.
Wolfgang Dötsch gibt am Beispiel des “In-Themas” der Balkonkraftwerke einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und – mit Blick auf BGH v. 17. März 2023 – V ZR 140/22 – auch vor allem zum praktischen Umgang mit Anträgen einzelner Eigentümer:innen nach § 20 Abs. 2 und 3 WEG auch an Beispielen aus dem Bereich der Elektromobilität, von Klimaanlagen und Maßnahmen der Barrierefreiheit. Aktuelle Bestrebungen des Gesetzgebers werden vorgestellt und der Referent berichtet auch von eigenen positiven Erfahrungen mit Klein-PV-Anlagen.

Folgende Themen werden besprochen:

  • BGH-Urteil vom 17. März 2023 – V ZR 140/22
  • Rechtliche Grundsätze der “baulichen Veränderungen”
  • Umgang mit Anträgen
  • Fallbesprechungen

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Expert:in

Digitales Lern-Event, Elektromobilität, Experte, Referent, Immobilienwirtschaft
Wolfgang Dötsch
Richter am Oberlandesgericht Köln
RiOLG „Wolfgang Dötsch“ ist Richter am Oberlandesgericht Köln. Seine Interessenschwerpunkte liegen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, aber auch im Versicherungs-, Verfahrens- und allgemeinen Zivilrecht. Er publiziert seit 2001 fortlaufend in Fachzeitschriften, Kommentaren und Fachbüchern und er ist Mitglied des Redaktionsbeirats der „Zeitschrift für Miet- und Raumrecht“ sowie ständiger Mitautor u.a. in „Mietrechtsberater“, „IBR Immobilien- & Baurecht“,„IMR Immobilien- und Mietrecht“ sowie dem juris-Praxisreport. Daneben ist Herr Dötsch fortlaufend in der Anwalts-, Richter-, Referendar-, Verwalter- und Beiratsfortbildung tätig. Langjährige Tätigkeiten in verschiedenen Berufungszivilkammern bzw. -senaten haben sein Auge für prozessuale Fragestellungen und praktische Umsetzungsprobleme besonders geschärft.

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