Balkonkraftwerke sind mittlerweile weit verbreitet und können auf vielen Balkonen, Terrassen und Fensterbänken entdeckt werden. Diese kleinen Solaranlagen erzeugen Strom aus Sonnenenergie und bieten für einige Haushalte eine Möglichkeit eigenen Strom zu produzieren. Doch können diese wirklich so einfach vom Mieter:innen oder Eigentümer:innen angebracht werden?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 17.03.2023 entschieden, dass für bauliche Veränderungen an Gemeinschaftseigentum ein “Beschlusszwang” gilt. Das bedeutet, dass auch wenn ein Eigentümer Anspruch auf Zustimmung hat, er ohne Gestattungsbeschluss der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht bauen darf.
Wolfgang Dötsch gibt am Beispiel des “In-Themas” der Balkonkraftwerke einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und – mit Blick auf BGH v. 17. März 2023 – V ZR 140/22 – auch vor allem zum praktischen Umgang mit Anträgen einzelner Eigentümer:innen nach § 20 Abs. 2 und 3 WEG auch an Beispielen aus dem Bereich der Elektromobilität, von Klimaanlagen und Maßnahmen der Barrierefreiheit. Aktuelle Bestrebungen des Gesetzgebers werden vorgestellt und der Referent berichtet auch von eigenen positiven Erfahrungen mit Klein-PV-Anlagen.