Seit 01.01.2023 gelten neue Vorgaben zur CO2-Abgabe – sie muss zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen aufgeteilt werden. Spätestens ab 01.01.2024 müssen Sie dies in den Abrechnungen berücksichtigen. Neben den Auswirkungen der Gas- und Strompreisbremse auf die Abrechnung der Heiz- und Betriebskosten werden weitere aktuelle Themen zum Bereich der Betriebskosten besprochen.
Erhalten Sie von Dr. Klaus Lützenkirchen, Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht, ein Update zur aktuellen Rechtslage für Ihre Betriebskostenabrechnung und erfahren Sie, wie Sie mit neuen Vorgaben umgehen können.