Duplexparker/Mehrfachparker in WEG-Anlagen – ein Produkt aus der Hölle?

Inhalt

Duplex-/Mehrfachparker sorgen in vielen Gemeinschaften immer wieder für erheblichen tatsächlichen und rechtlichen Ärger, mit denen dann auch die Verwaltung sich oft herumschlagen muss.
Wolfgang Dötsch gibt einen Überblick über die wichtigsten Grundsatzfragen und stellt BGH, Beschluss vom 7. März 2024 – V ZB 46/23 vor. Danach ist – immerhin ist das nunmehr klar – weder der einzelne Stellplatz innerhalb einer Doppelstockgarage („Duplexparker“) noch der einzelne Stellplatz auf einem Parkpalettensystem („Palettenparker“) nach altem Recht sondereigentumsfähig, doch es kann nach der Neuregelung für Stellplätze in § 3 Abs. 1 Satz 2 WEG zumindest künftig auch an den einzelnen Stellplätzen u.U. Sondereigentum begründet werden. Das alles besagt aber noch wenig zu Sondernutzungsrechtsfragen, Gebrauchsregelungen und Kostenverteilungsfragen zu diesen “Produkten”, die leider so streitanfällig zu sein scheinen wie die Thuja-Hecke unter Grundstücksnachbarn, von der ein früherer BGH-Richter aus dem Nachbarrechtssenat einmal sagte, dass Gott dieses Gewächs in Ansehung dessen wohl ersichtlich in seinem Zorn erschafft haben müsse. Das lässt sich zwanglos auf diese Mehrfachparker übertragen, zumal es um des Deutschen liebstes Ding geht – das Auto…

Folgende Themen werden unteranderem besprochen:

  • Abgrenzung Sonder- und Gemeinschaftseigentum
  • Sondernutzungsrechte und sonstige Gebrauchsregelungen
  • Kostenfragen
  • Sonderhonorare

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Expert:in

Digitales Lern-Event, Elektromobilität, Experte, Referent, Immobilienwirtschaft
Wolfgang Dötsch
Richter am Oberlandesgericht Köln
RiOLG „Wolfgang Dötsch“ ist Richter am Oberlandesgericht Köln. Seine Interessenschwerpunkte liegen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, aber auch im Versicherungs-, Verfahrens- und allgemeinen Zivilrecht. Er publiziert seit 2001 fortlaufend in Fachzeitschriften, Kommentaren und Fachbüchern und er ist Mitglied des Redaktionsbeirats der „Zeitschrift für Miet- und Raumrecht“ sowie ständiger Mitautor u.a. in „Mietrechtsberater“, „IBR Immobilien- & Baurecht“,„IMR Immobilien- und Mietrecht“ sowie dem juris-Praxisreport. Daneben ist Herr Dötsch fortlaufend in der Anwalts-, Richter-, Referendar-, Verwalter- und Beiratsfortbildung tätig. Langjährige Tätigkeiten in verschiedenen Berufungszivilkammern bzw. -senaten haben sein Auge für prozessuale Fragestellungen und praktische Umsetzungsprobleme besonders geschärft.

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