Anspruch auf Glasfaseranschluss: Von der perfekten Vorbereitung bis zum Beschlussvorschlag

Inhalt

Ein Glasfaseranschluss ist – besonders in Zeiten von Homeoffice und Streamingdiensten – für viele ein Muss. Seit dem in Kraft treten der WEG-Reform am 01. Dezember 2020 hat doch auch jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch auf den Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität, oder? Aber nicht jedes Objekt bringt die gleiche Ausgangssituation mit … Häufig sorgt das Stichwort “privilegierte Maßnahmen” für hitzige Diskussionen. Grund genug, das Thema mal ordentlich auseinander zu nehmen. Deshalb haben wir einen erfahrenen Immobilienfachverwalter und einen hochkarätigen Juristen zum WEG-Talk eingeladen.
Carsten Vienken und Wolfgang Dötsch erläutern Ihnen, was Sie für eine perfekte Umsetzung beachten müssen und wie Sie sich darauf bereits im Vorfeld vorbereiten. Es werden typische praktische Probleme und Fragen erörtert und einige Vorschläge für Beschlussfassungen und sonstige vertragliche Absprachen gemacht und gemeinsam entwickelt. Auch Sie können sich am Gespräch beteiligen: Schreiben Sie einfach während des Talks Ihre Fragen in den begleitenden Chat. Wir freuen uns auf einen regen Austausch!

Folgende Themen werden unter anderem besprochen: 

  • Typische Fragestellungen rund um § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 WEG
  • Schwerpunkt: Glasfaseranschlussproblematik im Immobilienbereich
  • Perfekte Umsetzung: Was muss bereits im Vorfeld beachtet werden?
  • Erörterung typischer praktischer Probleme
  • Vorschläge für Beschlussfassungen bzw. sonstige vertragliche Absprachen
  • Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
  • Kurzer Exkurs: maßgebliche rechtliche Grundlagen aus dem WEG und vor allem auch aus dem wenig zugänglichen Telekommunikationsgesetz (TKG) – Stichworte wie Wohnungs- und Hausstich und gesetzliche Duldungspflichten
  • Achtung: Mietrechtliche Fragen zur Umlagefähigkeit können aus Zeitgründen nicht gesondert vertieft werden, hier gibt es jedoch einige Vertiefungshinweise
  • Ihre Fragen

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Expert:in

Wolfgang Dötsch & Carsten Vienken
Richter am Oberlandesgericht Köln & Immobilienfachverwalter für Wohnungseigentum

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