Schimmel in der Wohnung, die Heizung funktioniert nicht richtig, der Balkon ist kaum noch nutzbar, weil rund um die Wohnung massenhaft Tauben leben und den Balkon fortwährend verdrecken: Gerade durch die Covid-19-Pandemie ist der „Mangel der Mietsache“ noch einmal in den Fokus geraten. Die Instanzentscheidungen haben aufgezeigt, welche Entwicklung der Mangelbegriff seit der Einführung des BGB genommen hat und wie unterschiedlich heute teilweise die Voraussetzungen noch interpretiert werden.
Um rechtssicher die Fälle, denen ein Mangel der Mietsache zugrunde liegt, lösen zu können, bespricht Dr. Klaus Lützenkirchen, Fachanwalt für Mietrecht, anhand von Entscheidungen des BGH die verschiedenen Fallgruppen, die die Rechtsprechung zum Mangel i.S.v. § 536 BGB gebildet hat. Er zeigt die wesentlichen Grundsätze auf, damit Sie bei der täglichen Arbeit schon bei der Ermittlung des Sachverhalts die richtigen Weichen stellen können.