Mangel der Mietsache? Voraussetzungen und Umgang mit Mängeln

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Schimmel in der Wohnung, die Heizung funktioniert nicht richtig, der Balkon ist kaum noch nutzbar, weil rund um die Wohnung massenhaft Tauben leben und den Balkon fortwährend verdrecken: Gerade durch die Covid-19-Pandemie ist der „Mangel der Mietsache“ noch einmal in den Fokus geraten. Die Instanzentscheidungen haben aufgezeigt, welche Entwicklung der Mangelbegriff seit der Einführung des BGB genommen hat und wie unterschiedlich heute teilweise die Voraussetzungen noch interpretiert werden.
Um rechtssicher die Fälle, denen ein Mangel der Mietsache zugrunde liegt, lösen zu können, bespricht Dr. Klaus Lützenkirchen, Fachanwalt für Mietrecht, anhand von Entscheidungen des BGH die verschiedenen Fallgruppen, die die Rechtsprechung zum Mangel i.S.v. § 536 BGB gebildet hat. Er zeigt die wesentlichen Grundsätze auf, damit Sie bei der täglichen Arbeit schon bei der Ermittlung des Sachverhalts die richtigen Weichen stellen können.

Folgende Themen werden unter anderem besprochen:

  • Definition und Entwicklung des Begriffs „Mangel der Mietsache“
  • Rechtsprechung zum Mangel i.S.v. § 536 BGB
  • BGH-Entscheidungen

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Expert:in

Dr. Klaus Lützenkirchen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Seit mehr als zehn Jahren wird „Dr. Klaus Lützenkirchen“ von Fachmagazinen zu einem der Top-Anwälte in Deutschland gewählt. Unser Experte ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Er gehört dem Vorprüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Köln für den Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht an und ist als Lehrbeauftragter an der TH Köln tätig. Seine Spezialisierungen sind die Vertragsgestaltung und die Betriebskosten für Vermieter und Gewerberaummieter.

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