WEG-Kredit: Finanzierung von notwendigen Erhaltungsmaßnahmen – Werkzeugkasten für die praktische Umsetzung

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Hier bekommen Sie Hilfe für die Praxis.
Aktuell steigt die Zahl der zu sanierenden großen Wohneinheiten aus den 70er Jahren dramatisch. Nach ihrem inzwischen fünfzigjährigen Bestand sind insbesondere Dächer, Fassaden, Fenster und Heizungsanlagen sanierungsbedürftig geworden. Doch die dafür erforderlichen Mittel können häufig nicht aus den Rücklagen finanziert werden. Und durch den dann verbleibenden Weg über die Sonderumlage sind viele Eigentümer finanziell überfordert. Im schlimmsten Fall droht Ihnen der Verlust ihres Wohnungseigentums.
Um dem vorzubeugen, besteht die Möglichkeit eines sogenannten WEG-Kredits, auch „Verbandskredit“ genannt. Darüber können die Eigentümer durch Erhöhung des monatlichen Hausgeldes für eine Kreditlaufzeit von in der Regel zehn Jahren eine erträgliche Finanzierung von notwendigen Sanierungsmaßnahmen erreichen. Der BGH hat in zwei Grundsatzurteilen die Eckdaten hierfür festgelegt. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Thomas Brandt vertieft in diesem Event die Tücken der Beschlussfassung, die insbesondere dann kompliziert ist, wenn die Wahl zwischen Sonderumlage und Kreditteilnahme bestehen soll. Das wiederum steigert aber die grundsätzliche Akzeptanz eines solchen Beschlusses erheblich. Profitieren Sie von seinen wertvollen Tipps.

 

HINWEIS: Für das rechtssichere Basiswissen zu diesem Video empfehlen wir Ihnen die zusätzliche Buchung des Videos “WEG-Kredit: Finanzierung von notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen – Rechtliche Grundlagen”.

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Folgende Themen werden unter anderem besprochen:

  • Hürden und Tücken bei der Beschlussfassung
  • Praxistipps
  • Beschlussbeispiele

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Expert:in

RA Thomas Brandt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
„Thomas Brandt“ ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seine Schwerpunkte liegen im WEG-Recht, im Grundstücksrecht, in der Vertragsgestaltung, im Wärme-Contracting und in den Themenbereichen Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung. Seine Mandanten hält er über regelmäßige News oder Urteilsbesprechungen stets auf dem Laufenden.

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