WEG-Kredit: Finanzierung von notwendigen Erhaltungssmaßnahmen – Rechtliche Grundlagen

Inhalt

Dringender Sanierungsbedarf, aber der Geldbeutel ist leer? Der WEG-Kredit – eine rechtssichere Lösung.
Der Sanierungsbedarf an Bestandsgebäuden vergrößert sich ständig. Aktuell sind viele Liegenschaften aus den 70er Jahren betroffen. Nach ihrem inzwischen fünfzigjährigen Bestand sind insbesondere Dächer, Fassaden, Fenster und Heizungsanlagen sanierungsbedürftig geworden. Doch die dafür erforderlichen Mittel können häufig nicht aus den Rücklagen finanziert werden. Und durch den dann verbleibenden Weg über die Sonderumlage sind viele Eigentümer finanziell überfordert. Im schlimmsten Fall droht Ihnen der Verlust ihres Wohnungseigentums.
Um dem vorzubeugen, besteht die Möglichkeit eines sogenannten WEG-Kredits, auch „Verbandskredit“ genannt. Darüber können die Eigentümer durch Erhöhung des monatlichen Hausgeldes für eine Kreditlaufzeit von in der Regel zehn Jahren eine erträgliche Finanzierung von notwendigen Sanierungsmaßnahmen erreichen. Dabei ist es möglich, durch eine geeignete Beschlussfassung den Eigentümern das Wahlrecht zu lassen, ob sie ihren Anteil selbst finanzieren (Sonderumlage) oder Ihren Anteil über den Verbandskredit finanzieren. Der BGH hat in zwei Grundsatzurteilen die Eckdaten hierfür festgelegt. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Thomas Brandt erläutert Ihnen diese in diesem Event. Lassen Sie sich als Verwalter oder Wohnungseigentümer über Ihre speziellen Möglichkeiten aufklären.

 

HINWEIS: Wir empfehlen Ihnen für mehr Praxisbezug zusätzlich das Video  “WEG-Kredit: Finanzierung von notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen – Werkzeugkasten für die praktische Umsetzung” zu buchen.

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* Der Rabatt bezieht sich auf den Gesamtpreis und wird nur abgezogen, wenn Sie Ihre gewünschten Kurse gesammelt in einem Warenkorb buchen. Nachträgliche Rabattabbuchungen sind nicht möglich.

Folgende Themen werden unter anderem besprochen:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Relevante BGH-Urteile
  • BGH-Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit einer Beschlussfassung – wichtige Beschlusselemente
  • Achtung Risiko: Von der Rechtsprechung entwickelte notwendige Hinweise
  • Wissenswertes zur Beschlusskompetenz

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Expert:in

RA Thomas Brandt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
„Thomas Brandt“ ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seine Schwerpunkte liegen im WEG-Recht, im Grundstücksrecht, in der Vertragsgestaltung, im Wärme-Contracting und in den Themenbereichen Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung. Seine Mandanten hält er über regelmäßige News oder Urteilsbesprechungen stets auf dem Laufenden.

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