Ob durch BGH- oder Instanzgerichts-Urteile – im WEG-Recht gibt es einige neue und wichtige Entscheidungen, die im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung durch die Verwaltungen zu berücksichtigen sind. Aktuell handelt es sich beispielsweise um Fragen zur Beschlusskompetenz (wie weit geht diese bei baulichen Veränderungen im Sinne von § 20 Abs. 1 WEG) und zum sogenannten Beschlusszwang, also zur Frage, ob für alle baulichen Maßnahmen ein vorheriger Eigentümerbeschluss notwendig ist, welche Konsequenzen bei Verstößen drohen und wie weit dieser Beschlusszwang tatsächlich geht (auch Kleinstmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum innerhalb der Wohnung? Und die Rechtslage bei bereits vollständig durchgeführten und eventuell sogar länger zurückliegenden baulichen Veränderungen ohne Beschluss).
Mit diesem Event-Video behalten Sie den Überblick. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Thomas Brandt filtert für Sie die wichtigsten Neuerungen heraus und erläutert Ihnen die Hintergründe.
Auch die Themen Verwalterhaftung, Jahresabrechnungen, gerichtliche Anfechtungsverfahren und Zweitbeschluss werden unter dem Gesichtspunkt aktueller Rechtsprechung beleuchtet.