Weisungen an den Verwalter im WEG: Chancen und Risiken aus aktueller Rechtsprechung

Inhalt

Bei der praktischen Anwendung des WEG oder bei der Auslegung bisweilen reichlich nebulös gefasster Gemeinschaftsordnungen, z. B. in den Bereichen der Auslegung von Kosten- und Stimmrechtsregelungen, kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten, Fragen und zahlreichen Dunkelheiten. Bisher eher wenig beachtete Teile der wichtigen BGH-Entscheidung zum Selbstbehalt (BGH v. 16.09.2022- V ZR 69/21) haben hier eigentlich der Praxis wichtige Hinweise gegeben, die nur umzusetzen sind.

 

Wolfgang Dötsch, Richter am OLG Köln, erörtert auch, wie Eigentümer:innen und Verwalter:innen proaktiv eine zumindest vorläufige Klärung der praktischen Handhabung erreichen können und welche verfahrensrechtlichen Besonderheiten sich dort stellen können.

Folgende Themen werden besprochen:

  • Unklarheiten in einer TE/GO und/oder in alten Beschlüssen – wie geht man damit als Verwalter um?
  • “Hammaimmersujemacht?” ist kein Argument!
  • die objektive Auslegung nach Grundbuchgrundsätzen – was ist das eigentlich?
  • Wichtig: Keine Beschlusskompetenz zur “Klarstellung” im Regelfall?
  • Aber: Besteht ggf. die Möglichkeit zum klärenden Zweitbeschluss?
  • Prozessuale Möglichkeiten in anderen Fällen, insbesondere Feststellungsklage und Zwischenfeststellungsklage?
  • Weisungen der GdWE an den Verwalter im Beschlusswege und BGH v. 16.09.2022- V ZR 69/21
  • Risiken und Ausblick

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Expert:in

Digitales Lern-Event, Elektromobilität, Experte, Referent, Immobilienwirtschaft
Wolfgang Dötsch
Richter am Oberlandesgericht Köln
RiOLG „Wolfgang Dötsch“ ist Richter am Oberlandesgericht Köln. Seine Interessenschwerpunkte liegen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, aber auch im Versicherungs-, Verfahrens- und allgemeinen Zivilrecht. Er publiziert seit 2001 fortlaufend in Fachzeitschriften, Kommentaren und Fachbüchern und er ist Mitglied des Redaktionsbeirats der „Zeitschrift für Miet- und Raumrecht“ sowie ständiger Mitautor u.a. in „Mietrechtsberater“, „IBR Immobilien- & Baurecht“,„IMR Immobilien- und Mietrecht“ sowie dem juris-Praxisreport. Daneben ist Herr Dötsch fortlaufend in der Anwalts-, Richter-, Referendar-, Verwalter- und Beiratsfortbildung tätig. Langjährige Tätigkeiten in verschiedenen Berufungszivilkammern bzw. -senaten haben sein Auge für prozessuale Fragestellungen und praktische Umsetzungsprobleme besonders geschärft.

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