Bei der praktischen Anwendung des WEG oder bei der Auslegung bisweilen reichlich nebulös gefasster Gemeinschaftsordnungen, z. B. in den Bereichen der Auslegung von Kosten- und Stimmrechtsregelungen, kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten, Fragen und zahlreichen Dunkelheiten. Bisher eher wenig beachtete Teile der wichtigen BGH-Entscheidung zum Selbstbehalt (BGH v. 16.09.2022- V ZR 69/21) haben hier eigentlich der Praxis wichtige Hinweise gegeben, die nur umzusetzen sind.
Wolfgang Dötsch, Richter am OLG Köln, erörtert auch, wie Eigentümer:innen und Verwalter:innen proaktiv eine zumindest vorläufige Klärung der praktischen Handhabung erreichen können und welche verfahrensrechtlichen Besonderheiten sich dort stellen können.