Das neue WEG-Recht – Gesamtüberblick

Inhalt

Neue Spielregeln im Wohnungseigentum! Seit dem 01.12.2020 gilt das neue Wohnungseigentumsgesetz.
Ob es die Verwaltungskompetenz betrifft, die nun in der Regel nur noch der Verband der Wohnungseigentümer innehält, oder Ansprüche, die von einzelnen Eigentümer:innen nicht mehr an die Miteigentümer:innen, sondern an die Gesamtheit der Wohnungseigentümer:innen gerichtet werden müssen – Wer muss welche Verwaltungsmaßnahmen, Streitigkeiten und Entscheidungsprozeduren abwickeln? Auch bei der finanziellen Verwaltung durch Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung und dem neuen Vermögensbericht, gibt es erhebliche Änderungen im Bereich der Beschlusskompetenz und der gerichtlichen Überprüfung. Weitere wichtige Änderungen und eine Umstellung des Regelungskonzeptes erfolgten bei den baulichen Maßnahmen, also den Erhaltungsmaßnahmen und den baulichen Veränderungen sowie deren Kostentragung. Ferner sind neue Individualansprüche einzelner Eigentümer:innen gegen die Gemeinschaft auf Schaffung barrierefreien Zugangs und Elektromobilität eingefügt worden. Schließlich sind auch die Regelungen über den Verwaltungsbeirat reformiert worden.

Einfach gesagt: Kein Stein bleibt auf dem anderen!

Thomas Brandt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, hat für Sie die wichtigsten Änderungen zusammengetragen. Erhalten Sie von ihm Tipps im Umgang mit den Neuerungen ohne sich in Einzelheiten zu verlieren.

 

Stand: 11/2022

Folgende Themen werden unter anderem besprochen:

  • Das Verwaltungskonzept und die Rollen der verschiedenen Beteiligten
  • Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
  • Beschlusskompetenzen
  • Bauliche Veränderungen und Kostentragung
  • Privilegierte Maßnahmen
  • Verwaltungsbeirat
  • Weitere wichtige Änderungen und aktuelle Erkenntnisse
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Expert:in

Thomas Brandt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
„Thomas Brandt“ ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seine Schwerpunkte liegen im WEG-Recht, im Grundstücksrecht, in der Vertragsgestaltung, im Wärme-Contracting und in den Themenbereichen Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung. Seine Mandanten hält er über regelmäßige News oder Urteilsbesprechungen stets auf dem Laufenden.

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